
Notarin
Rechtsanwältin und Notarin Kinga Bertram mit Amtssitz Buxtehude
Die Hinzuziehung eines Notars kann im Privatleben oder in der Wirtschaft in verschiedenen Situationen erforderlich sein, sie ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, um Formvorschriften zu wahren.
Wir wickeln für Sie die ganze Bandbreite anfallender Notargeschäfte ab.
Ein Notar ist dabei stets zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und vertritt niemals die Interessen einer der dazugehörigen Parteien.
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
- Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
- Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Erbausschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
- Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen etc.
- eingetragener Verein: Gründung eines Vereins, Registeranmeldung, Anmeldung von Vorstandsänderungen, etc.
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen